In Zusammenarbeit mit dem Liechtensteiner Vaterland werden wir in unregelmässigen Abständen zu verschiedenen rechtlichen Gebieten, in welchen wir beratend tätig sind, Beiträge veröffentlichen. Diese werden sowohl über die Kanäle des Liechtensteinischen Vaterlandes, auf unserer Webseite sowie auf unserem Youtube-Kanal als Video publiziert werden.
Dabei können Sie die Themen, welche wir behandeln sollen, selbst mitbestimmen: Sie müssen hierzu lediglich an der Online-Umfrage teilnehmen. Wir werden dann die am meisten geklickte Frage im Rahmen des nächsten Beitrages gerne für Sie beantworten.
Liechtenstein ist eine besonders krypto-freundliche Jurisdiktion in Europa: Schon 2020 hat Liechtenstein mit dem TVTG aka „Blockchain-Gesetz“ eine umfassende Regulierung der Token-Ökonomie in Kraft gesetzt und damit Rechtssicherheit geschaffen. Das Land im Herzen von Europa beheimatet eine lebendige Krypto-Szene: Inzwischen sind mehr als 28 Unternehmen für insgesamt fast 60 Dienstleisterrollen registriert. Darunter 4 grössere Krypto-Börsen. MiCAR sieht Übergangsvorschriften und Erleichterungen für nach nationalen Gesetzen registrierte Dienstleister vor. Davon können Exchanges profitieren, die bis Ende 2024 im Liechtenstein nach dem Blockchain-Gesetz registriert sind.
Die MiCAR-Verordnung soll den bestehenden Flickenteppich beenden und für eine maximale Harmonisierung im Krypto-Bereich sorgen: Als EU-Verordnung ist MiCAR für alle Mitgliedsstaaten verbindlich und gilt in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar für alle Kryptowerte, die nicht in den Anwendungsbereich der bestehenden EU-Finanzvorschriften fallen. Zentrales Ziel dieser Regelung ist es, europaweit Rechtssicherheit zu schaffen. Die Verordnung soll auch dazu dienen, das finanzielle Risiko, das von Kryptowerten ausgeht (z. B. Risiko für die Marktintegrität und die Finanzstabilität), zu kontrollieren. Auch Innovation und Weiterentwicklung sollen gefördert werden. Die MiCAR wird einen großen Einfluss auf den europäischen Kryptosektor insgesamt und auch darüber hinaus haben.
Um seine Pionierrolle im Krypto-Sektor zu behalten, hat die Regierung in Vorbereitung auf MiCAR einen Vorschlag zur frühzeitigen Abänderung des TVTG vorgelegt: Ziel ist es, bestimmte MiCAR-CASP-Dienstleistungsanbieter bereits vor Anwendbarkeit in der EU in das TVTG zu integrieren und Rechtssicherheit beim Übergang vom Blockchain-Gesetz zu MiCAR zu schaffen. Vorgesehen ist insoweit auch die Einführung einer neuen Dienstleisterrolle für Lending und Staking. Damit bietet Liechtenstein einen Mehrwehrt an Rechtssicherheit und mehr als nur MiCAR.
1. Wann gilt MiCAR in Liechtenstein?
Seit Juni 2024 gelten die MiCAR-Vorschriften zu wertreferenzierten Token und E-Geld-Token in der EU. Die Regelungen für alle anderen Kryptowerte treten ab Dezember 2024 in Kraft.
Im EWR-Raum, und damit auch in Liechtenstein, wird die Verordnung voraussichtlich Ende Februar oder Anfang März 2025 übernommen. Ab diesem Zeitpunkt wird MiCAR vollständig in Liechtenstein gelten, wodurch das Land die Rolle eines führenden Standorts für Krypto-Dienstleister weiter festigen kann.
Für Dienstleister, die derzeit über eine TVTG-Registrierung als VT-Dienstleister verfügen, bestehen Übergangsvorschriften. Bis zum 31. Dezember 2025 können Sie Ihre registrierte Tätigkeit weiterhin ausüben. Eine grenzüberschreitende Erbringung der Dienstleistung ist jedoch, wie bei sämtlichen nationalen Gesetzen innerhalb der EU, nicht möglich, da kein „Passporting“-Mechanismus vorgesehen ist. Dies entspricht dem allgemeinen Grundsatz, dass nationale Vorschriften keinen EU-weiten Passporting-Ansatz zulassen, und stellt somit kein spezifisches Merkmal des Standorts Liechtenstein dar. Um von den Vorteilen des „Passporting“ einer MiCAR-Lizenz zu profitieren, müssen Dienstleister daher ab 1. Januar 2026 die MiCAR-Lizenz bei der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein („FMA“) beantragen. Die FMA hat im Oktober 2024 eine Antragsvorlage für MiCAR-Vorgesuche veröffentlicht. Ziel ist es, den Zulassungsprozess für Kryptowertedienstleister (CASP) zu beschleunigen und die Bearbeitung zu erleichtern.
Anzumerken ist, dass zukünftig MiCAR und TVTG parallel gelten werden, jedoch mit unterschiedlichen Anwendungsbereichen. NFTs unterliegen daher ausschliesslich dem TVTG, da sie gemäss Art. 2 Abs. 3 MiCAR von dessen Regelungen ausgenommen sind. Dienstleister müssen je nach Geschäftsmodell möglicherweise Zulassungen für beide Rechtsakte vorweisen.
2. Welche Vorteile bietet Liechtenstein?
Neben den aufsichtsrechtlichen Vorschriften enthält das Blockchain-Gesetz auch zivilrechtliche Vorschriften, insbesondere im Hinblick auf Token, die Repräsentation von Rechten durch Token und deren Übertragung: In Liechtenstein lassen sich klassische Eigentumsrechte, auch an physisch unteilbaren Wertobjekten und an vertretbare Sachen mittels Tokenisierung in x-beliebige Token Einheiten digital teilbar und transferierbar machen. Das schafft Rechtssicherheit und neue Möglichkeiten zur Kommerzialisierung und Schaffung von Liquidität.
Neben seinem EWR-Zugang verfügt Liechtenstein durch seine Einbindung in den Schweizer-Franken-Währungsraum mit Zollunion auch über einen offenen Zugang zum Schweizer Markt. In Liechtenstein hat sich in den letzten Jahren ein bemerkenswertes Blockchain-Ökosystem entwickelt. Liechtensteins Regierung und die Behörden sind offen gegenüber Innovation und neuen Technologien. Gemeinsam stehen sie im ständigen Dialog mit den Marktteilnehmern. Um die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit des Finanzplatzes zu fördern, hat die Regierung des Fürstentums die Stabsstelle Finanzplatzinnovation und Digitalisierung ins Leben gerufen: Sie unterstützt Finanzdienstleister oder finanzmarktnahe Unternehmen in ihrem privaten Innovationsprozess. Auch die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein hat sich mit der Schaffung des „Regulierungslabors“ für die Token-Ökonomie geöffnet.
3. So sollten Sie jetzt handeln
Wenn Sie eine MiCAR-Lizenz anstreben, empfehlen wir Ihnen, sich jetzt intensiv mit den Zulassungsvoraussetzungen auseinanderzusetzen, da der Antragstellungsprozess aufwendig ist. Wir unterstützen Sie gerne mit individueller Beratung und helfen Ihnen, den idealen Weg zur MiCAR-Lizenz zu finden.
Wir stehen Ihnen gerne für ein erstes Beratungsgespräch zur Verfügung, um die nächsten Schritte gemeinsam zu planen. Mit unserem Know-how und vorbereiteten Dokumenten vereinfachen wir den Antragsprozess und begleiten Sie zuverlässig auf dem Weg zur MiCAR-Zulassung.
Kontaktieren Sie uns gerne persönlich, telefonisch oder per E-Mail.
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